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St. Hedwig-Krankenhaus, Berlin
St. Hedwig-Krankenhaus, Berlin
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Patienten und Besucher
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Aufnahme

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie alle Informationen zur Krankenhausaufnahme.

Aufnahme

Notaufnahme

Kasse

Formulare

Was Sie erledigen sollten, bevor Sie ins Krankenhaus gehen

Was nehme ich mit ins Krankenhaus?

Was Sie nicht mitnehmen sollten

 




 

 

Wo ist die Aufnahme?

Sie finden unsere Aufnahme/Kasse im Hauptgebäude (OP-Flügel)-Untergeschoss Raum H K 16.

Tel.: 0 30 - 23 11 26 34
Fax: 0 30 23 11 26 58

 

Öffnungszeiten:

Mo, Die, Mi, Do: 7.00 - 18.00 Uhr

Fr: 7.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme.

 

Urologische Aufnahme
Die Urologische Aufnahme befindet sich in der zweiten Etage des Hauptgebäudes.

Kontakt:
Tel.: 0 30 - 23 11 26 33

 

Durch die gleichzeitige Verfügbarkeit von Ärzten aus allen Bereichen des St. Hedwig-Krankenhauses ist es möglich, notwendige Untersuchungen in kürzester Zeit durchzuführen.

Unser Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit mit den einweisenden Ärzten und den anderen Abteilungen des St. Hedwig-Krankenhauses die Versorgung und Behandlung unserer Patienten so optimal wie möglich zu gestalten.

Voraussetzung für die Krankenhausaufnahme ist die Krankenhauseinweisung Ihres Hausarztes und die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Nach Möglichkeit bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. (Notfallpatienten werden selbstverständlich auch ohne diese Unterlagen behandelt).

 

 

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Notaufnahme

Die Notaufnahme ist rund um die Uhr geöffnet. Sie befindet sich im Hauptgebäude (OP-Flügel)-Untergeschoss.

Tel.: 0 30 - 23 11 - 22 67

 

 

Kasse

Am Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihre Beträge für Zuzahlungen und Wahlleistungen bar oder per EC-Karte in der Aufnahme (Hauptgebäude, OP-Flügel - Raum H K16) bezahlen. Selbstverständlich ist die Bezahlung auch in Fremdwährung möglich.


Tel.:
0 30 - 23 11 26 31


Öffnungszeiten
Mo, Die, Mi, Do: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Fr: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

 

 

 
Formulare

Im Krankenhaus erhalten Sie verschiedene Formulare, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern:

Behandlungsvertrag

Mit der Aufnahme in das Krankenhaus schließt der Patient mit dem Krankenhaus einen so genannten Behandlungsvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst alle Leistungen des Hauses, also Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege. Spätestens mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeformular kommt der Vertrag mit dem Krankenhaus zustande. Damit werden auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses anerkannt.

Für die Aufnahme gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und der Pflegekostentarif. Der Aufnahmeantrag muss von Ihnen oder von der von Ihnen beauftragten Begleitperson unterschrieben werden.

Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich - nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes - behandelt.

Nach der administrativen Aufnahme werden Sie auf eine Station begleitet und vom Pflegepersonal in Empfang genommen.

Aufklärungspflicht

Die behandelnden Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet. Als Patient haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Möglichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet. Die Chancen und Risiken einer Operation müssen Ihnen die Ärzte ausführlich erklären. Dazu gehört die genaue Einschätzung Ihrer Krankheit, der Hinweis auf eine möglicherweise alternative Behandlungsmethode und die späteren Heilungsaussichten. Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin, besonders vor einer anstehenden Operation. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Operation und Narkose geben und die Einverständnis-Erklärung unterschreiben.

Datenschutz und Akteneinsicht

Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt. Die Ärztinnen und Ärzte als auch das Pflegepersonal und die anderen Mitarbeiter des Krankenhauses unterliegen der Schweigepflicht. Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation sind geschützt. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Patientenunterlagen

Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen sind Eigentum des Krankenhauses. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Der Patient hat aber ein Recht darauf, seine Krankenakten einzusehen und Kopien davon gegen eine Kostenerstattung beim Arzt bzw. Krankenhaus anzufordern.

Zuzahlung

Der Gesetzgeber verpflichtet Patienten, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, für ihren Krankenhausaufenthalt zu einer Zuzahlung.

Gegenwärtig beträgt der Eigenanteil für Versicherte des Einzugsgebietes Berlin gem. § 39 Abs. 4 SGB V bei einem Krankenhausaufenthalt 10,00 € je Tag für längstens 28 Tage. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die vom Krankenhaus einbehaltenen Beträge müssen an die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet werden.

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Was Sie erledigen sollten, bevor Sie ins Krankenhaus gehen

  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse und fordern Sie eine Kostenübernahmeerklärung an.
  • Erkundigen Sie sich nach möglichen Voruntersuchungen durch den Hausarzt.
  • Bei geplanten Operationen oder diagnostischen Eingriffen müssen gegebenenfalls blutverdünnende Medikamente rechtzeitig vorher abgesetzt oder umgestellt werden. Eine vorherige telefonische Absprache mit dem Aufnahmearzt wäre hier empfehlenswert.
  • Planen Sie den Hin- und Rückweg am besten durch Familie oder Freunde.
  • Legen Sie alle wichtigen Unterlagen zu Hause an einen Ort und sagen Sie einem Menschen Ihres Vertrauens, wo Sie sich befinden.
  • Vor einem längeren Klinikaufenthalt könnte es sinnvoll sein, eine Bankvollmacht zu erteilen.
  • Hinterlegen Sie Ihren Hausschlüssel bei Nachbarn oder Bekannten, falls jemand wegen Wasserschadens, Reparaturen o. ä. schnell Zutritt zur Wohnung haben muss.
  • Falls Sie alleine leben, stellen Sie eine Postlagerung sicher, bestellen Sie die Zeitung ab oder bitten Sie Nachbarn, den Briefkasten zu leeren.
  • Wer kümmert sich um Ihre Kinder?
  • Wer versorgt vorhandene Haustiere?
  • Wer gießt die Blumen?
  • Denken Sie an die Zeit nach der Entlassung. Brauchen Sie Betreuung oder Hilfsmittel wie Haltegriffe? Organisieren Sie diese Dinge möglichst vorher. Selbstverständlich können Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes unseren Sozialdienst zu diesen Dingen befragen.
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Was nehme ich mit ins Krankenhaus

Im Folgenden möchten wir Ihnen mitteilen, was Sie bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt mitnehmen und was Sie lieber zu Hause lassen sollten. Diese Liste ist eine Empfehlung.

  • Einweisung des überweisenden Arztes
  • Kostenübernahmeerklärung des Krankenversicherers
  • Röntgenbilder, kern Kernspin- bzw. ct Computertomogramme o. ä. (sofern vorhanden)
  • Aktuelle Befunde wie Laborwerte oder ekg EKG (möglichst nicht älter als drei Wochen)
  • Dauermedikamente, die Sie regelmäßig nehmen müssen. (Informieren Sie den behandelnden Arzt!)
  • Krankenversicherungskarte und ggf. Zusatzversicherungsnachweise
  • Impfbuch, Röntgenpass
  • Schlafanzug, Nachthemd, Bade- oder Morgenmantel
  • Hausschuhe
  • Unterwäsche, Socken, bequeme Oberbekleidung
  • Handtücher, Zahnbürste und Zahnpasta, Seife, Waschlappen
  • Kamm/Bürste, Rasierer, Kosmetika, Nagelschere/-feile
  • Brille mit Etui (Kontaktlinsen lieber zu Hause lassen)
  • Schreibzeug
  • Kleingeld/Telefonkarte
  • Wecker
  • Buch/Zeitschrift, Fernsehzeitschrift
  • Wenn Sie Zahnprothesenträger sind wäre es empfehlenswert, eine Dose zur Aufbewahrung der Zahnprothese mitzubringen
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Was Sie nicht mitnehmen sollten

  • Medikamente, die Sie nicht regelmäßig einnehmen müssen
  • Uhren, teuren Schmuck, andere Wertsachen
  • Größere Geldbeträge
Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung im Verlustfall übernehmen können. Sollten Sie entgegen unserer Empfehlung dennoch Wertsachen mit in das Krankenhaus nehmen, besteht die Möglichkeit, diese im Krankenhaussafe an der Kasse zur Aufbewahrung abzugeben.

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