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AufnahmeAuf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie alle Informationen zur Krankenhausaufnahme. Was Sie erledigen sollten, bevor Sie ins Krankenhaus gehen Was nehme ich mit ins Krankenhaus? Was Sie nicht mitnehmen sollten Was Sie erledigen sollten, bevor Sie ins Krankenhaus gehen
Erste-Hilfe-Stelle
Die Erste-Hilfe-Stelle gewährleistet eine 24stündige Erreichbarkeit.
Durch die gleichzeitige Verfügbarkeit von Ärzten aus allen Bereichen des Krankenhauses ist es möglich, notwendige Untersuchungen in kürzester Zeit durchzuführen. Unser Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit mit den einweisenden Ärzten und den anderen Abteilungen, die Versorgung und Behandlung unserer Patienten so optimal wie möglich zu gestalten.
Kontakt: Aufnahme/Erste-Hilfe-Stelle:
KasseAm Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihre Beträge für Zuzahlungen und Wahlleistungen bar oder per Scheck in der Kasse (Neubau/Hauptgebäude im Erdgeschoss in den Räumen 0084, 0086a und 0086b) bezahlen. Selbstverständlich ist die Bezahlung auch in Fremdwährung möglich.
Öffnungszeiten: Mo - Do: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 14.30 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt: Tel.: 0 30 - 67 41 50 11/ - 50 12
FormulareIm Krankenhaus erhalten Sie verschiedene Formulare, die wir Ihnen im folgenden näher erläutern: Behandlungsvertrag Mit der Aufnahme in das Krankenhaus schließt der Patient mit dem Krankenhaus einen so genannten Behandlungsvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst alle Leistungen des Hauses, also Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Pflege und Verpflegung. Spätestens mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeformular kommt der Vertrag mit dem Krankenhaus zustande. Damit werden auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses anerkannt. Für die Aufnahme gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und der Pflegekostentarif. Der Aufnahmeantrag muss von Ihnen oder von der von Ihnen beauftragten Begleitperson unterschrieben werden. Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich - nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes - behandelt. Nach der administrativen Aufnahme werden Sie auf eine Station begleitet und vom Pflegepersonal in Empfang genommen. Aufklärungspflicht Die behandelnden Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet. Als Patient haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Möglichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet. Die Chancen und Risiken einer Operation müssen Ihnen die Ärzte ausführlich erklären. Dazu gehört die genaue Einschätzung Ihrer Krankheit, der Hinweis auf eine möglicherweise alternative Behandlungsmethode und die späteren Heilungsaussichten. Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin, besonders vor einer anstehenden Operation. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Operation und Narkose geben und die Einverständnis-Erklärung unterschreiben. Datenschutz und Akteneinsicht Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt. Die Ärztinnen und Ärzte als auch das Pflegepersonal und die anderen Mitarbeiter des Krankenhauses unterliegen der Schweigepflicht. Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation sind geschützt. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Patientenunterlagen Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen sind Eigentum des Krankenhauses. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Der Patient hat aber ein Recht darauf, seine Krankenakten einzusehen und Kopien davon gegen eine Kostenerstattung beim Arzt bzw. Krankenhaus anzufordern. Zuzahlung Der Gesetzgeber verpflichtet Patienten, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, für ihren Krankenhausaufenthalt zuzuzahlen. Gegenwärtig beträgt der Eigenanteil für Versicherte des Einzugsgebietes Berlin gem. § 39 Abs. 4 SGB V bei einem Krankenhausaufenthalt 10,00 € je Tag für längstens 28 Tage. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die vom Krankenhaus einbehaltenen Beträge müssen an die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet werden.
Was nehme ich mit ins KrankenhausIm folgenden möchten wir Ihnen mitteilen, was Sie bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt mitnehmen und was Sie lieber zu Hause lassen sollten. Diese Liste ist eine Empfehlung.
Was Sie nicht mitnehmen sollten
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