Ethikette 2023

Vor sich haben Sie, in neuem Gewand, die EthiKette – den Ethiknewsletter der Alexianer. Den Schwerpunkt dieser Ausgabe haben wir auf Nachhaltigkeit gelegt. Wir wünschen ihnen eine informative Lektüre. 

Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip für die Alexianer?

Nachhaltigkeit hat sich in der Gegenwart als führendes normatives Leitprinzip einer globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik etabliert. Darüber, inwiefern die Nachhaltigkeit auch für die Alexianer ein leitendes Handlungsprinzip ist und werden kann, schreibt Andreas Schoch. 

Places of healing should be leading the way, not contributing to the burden of disease.

Tedros Adhanom Ghebreyesus, Director General, World Health Organization 

Das Problem und der Lösungsversuch 

Sintflutartige Regenfälle oder monatelange Trockenperioden, jedes neue Jahr das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen, eine doppelt so hohe Waldbrandgefahr und jedes Jahrzehnt neue Jahrhundertfluten. Die Auswirkungen der globalen Klimakrise zeigen sich immer deutlicher. Der Druck, diesen Folgen entgegenzuwirken, steigt weltweit rasant an. Eine besondere Verantwortung kommt dabei auch dem Gesundheitssektor zu, der global für rund 4,4 Prozent der CO2-Emissionen ursächlich ist – und damit für mehr Treibhausgase als der weltweite Flugverkehr oder die Schifffahrt – 12% dieses Schadstoffausstoßes fällt dabei in der EU an.1 Eine entscheidende Rolle bei der Reduktion müssen folglich überall auf der Welt die Akteure des Gesundheitssystems spielen, die jeder für sich zur Emissionsbilanz beitragen. Ein solcher Akteur sind wir Alexianer und als einer der größten deutschen Gesundheitsfürsorger von dieser Verantwortung nicht ausgenommen. 

Die Nachhaltigkeit hat sich zu diesem Zweck als das führende Leitprinzip einer globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik etabliert. Ursprünglich als Leitsatz einer langfristig erfolgreichen Forstwirtschaft, nicht mehr Bäume abzuholzen als nachwachsen, erweitert nachhaltiges Handeln nunmehr die ökologische Dimension des Umweltschutzes um marktwirtschaftliche und soziale Aspekte. Davon ausgehend soll Klimaschutz aktiv, zielorientiert und sozioökonomische Interessen einbindend realisiert werden. Die Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozialem ist dabei Kern des Prinzips. Insofern ist unter Nachhaltigkeit die vorrausschauende und umsichtige Einbindung der Wirtschaft in ökologische Stoffkreisläufe und Zeitrhythmen, unter zwingender Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit durch eine ökosoziale Marktwirtschaft als ideelle, wirtschaftspolitische Grundlage zu verstehen.2 

Zielgröße der Nachhaltigkeit ist die dauerhafte Bewahrung einer Welt, die allen Menschen und zukünftigen Generationen Freiheit und Mittel bietet, das eigene Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Dies beinhaltet die Befähigung zu einer freien Lebensführung und Maximierung des individuellen Lebenswerts, ungefährdet durch klimatische Bedingungen. Gerechtigkeit i.d.S. ist der Anspruch, global und intergenerationell nicht auf Kosten der Anderen zu leben: Industrienationen nicht auf Kosten von Entwicklungsländern, aktuelle Generationen nicht auf Kosten künftiger. Gerechtigkeit ist insofern ein Ordnungsmoment nachhaltigen Handelns. Im Vordergrund steht eine CO2-Gerechtigkeit, deren Ziel die Klimaneutralität ist und die dauerhaft eine lebensbefähigende, lebenswerte Welt gewährleisten soll. Alle drei Dimensionen sind dabei ein gegenseitiges Korrektiv, um insgesamt die Folgen der Klimakrise abzumildern. 

Bei der Umsetzung Nachhaltigen Handelns lassen sich nun auf drei Ebenen verschiedene Akteure identifizieren, die mit jeweils unterschiedlicher Reichweite ihren Beitrag zu einer gerechteren und klimaschonenderen Welt beitragen können. Auf der globalen Ebene werden zum einen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen verhandelt, sowie der normative Rahmen abgesteckt. Der Verantwortungsbereich ist ebenso weltweit zu sehen, wie die hier bedingten Auswirkungen, indem hier Anreize, Ver- und Gebote für nachhaltiges Handeln gesetzt werden. Das Klimaschutzabkommen von Paris ist ein Beispiel. Die Grenze der Wirksamkeit ist jedoch die tatsächliche Umsetzung der getroffenen Entscheidungen, was auch eine Frage deren rechtlicher Verbindlichkeit ist. Als Akteure dieser Ebene können etwa die Politik (Staaten, Staatenverbünde) oder Religions- und Glaubensgemeinschaften identifiziert werden, die jeweils anders legitimierte normative Rahmen und Anreize setzen.  

Eine mittlere Ebene betrifft Organisationen und Institutionen, die zum einen im gesetzten Rahmen agieren, sich selbst aber zusätzliche, freiwillige Handlungsregeln und -ziele auferlegen können. Ihr direkter Einflussbereich ist abhängig von ihrer Größe – globale Unternehmen haben eine globale Reichweite, entsprechendes gilt für regionale – ihre indirekte Wirkungssphäre jedoch ist etwa durch globale wirtschaftliche Zusammenhänge größer. Hier können Institutionen wie Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kirchengemeinden als Akteure benannt werden, die zusätzlich zum für sie geltenden Rahmen eigene organisationale Regeln und Leitbilder etablieren können.  

Auf der individuellen Ebene handelt schließlich jeder Mensch für sich, der entsprechend Verantwortung für das eigene Agieren übernimmt. Auswirkungen des individuellen Handelns entfalten sich eher lokal, können aber in der Summe oder als Vorbildhandlungen regionale oder sogar globale Auswirkungen haben. Das Individuum muss sich dabei an Regeln und Gesetze der darüber liegenden Ebenen halten, handelt aber auch nach eigenen Werten und Prinzipien.  

Die normativen Grundlagen 

Begründete sich nachhaltiges Handeln lange vor allem aus einer moralischen Verpflichtung heraus, steigt nun auch der gesetzliche Druck zu einem umweltbewussten Agieren. Ganz konkret ist dies die neu verabschiedete EU Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), die rund 15.000 Unternehmen – u. a. die Alexianer –, zu einen im Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet.3  

Der Nachhaltigkeitsbericht impliziert laut der Richtlinie Berichtspflichten zu den drei Bereichen „Umwelt“, „Soziales und „Unternehmensführung“, wodurch die drei Dimensionen des Nachhaltigkeitsprinzips abgedeckt sind. Die Unternehmen müssen demnach Informationen veröffentlichen, „die für das Verständnis der nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind“4. Darin kommt der Grundsatz der sog. doppelten Wesentlichkeit zum Ausdruck. Dieser fragt zum einen, welche Nachhaltigkeitsaspekte sich auf das Unternehmen wesentlich auswirken, zum anderen will er wissen, auf welche Nachhaltigkeitsaspekte sich umgekehrt das Unternehmen auswirkt. Im Bereich Umwelt müssen Fragen dazu beantwortet werden, wie die Alexianer sich an den Klimawandel anpassen, wie viel CO2 sie ausstoßen und was sie zum Schutz der biologischen Vielfalt tun. Man will wissen, wie nachhaltig natürliche Ressourcen genutzt und geschützt werden, ob eine Kreislaufwirtschaft etabliert werden kann, ob Abfall vermieden und Recycling betrieben, Umweltverschmutzung eingedämmt, Ökosysteme geschützt und Land nachhaltig genutzt wird. Der Bereich Soziales umfasst Fragen zur Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, Darlegung zu Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungsprävention, Informationen über die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, Gewährleistung des Gesundheitsschutzes sowie Informationen zu Anforderungen an Unternehmen und Akteure in Lieferketten und Einflusssphären. Der Bereich Unternehmensführung erfordert einen Bericht über die Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, das Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand, Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit, die Ermöglichung von Whistle Blowing, die Gewährleistung von Arbeitnehmendenrechten, die Gewährleistung des Datenschutzes oder die Transparenz von Informationen. Insgesamt verlangt die Richtlinie also alle Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Ergebnisses, der Lage sowie der Auswirkungen der Tätigkeit im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips wesentlich und erforderlich sind. Durch die Transparenz der Daten, erhofft sich die EU eine Art Wettbewerb der Unternehmen darum, möglichst gute Nachhaltigkeitswerte zu erzielen. 

Neben dieser staatlichen Gesetzgebung, besteht für uns Alexianer jedoch noch ein weiterer normativer Horizont, der uns auffordert, über das gesetzlich verbindliche Mindestmaß hinaus aktiv zu werden, wenn wir unser eigenes Selbstverständnis ernst nehmen wollen.  

Der große Reichtum der christlichen Spiritualität, der im Laufe von zwanzig Jahrhunderten aus persönlichen und gemeinschaftlichen Erfahrungen hervorgegangen ist, bietet einen schönen Beitrag zu dem Versuch, die Menschheit zu erneuern.

Papst Franziskus, Enzyklika „Laudato Si“, (216) 

Dieser Horizont ergibt sich aus dem christlichen Selbstverständnis. Das kann dann zu einer normativen Grundlage werden, wenn die einhergehenden moralischen Verpflichtungen ernst genommen werden. Eine solche Verpflichtung ist der Auftrag, die Umwelt und ihre Schätze zu schützen, der sich wiederum aus dem christlichen Glauben an die Schöpfung ergibt. So ist dem biblischen Schöpfungsbericht der sogenannte „Gärtnerauftrag“ zentral, dem vier Aspekte christlicher Umweltethik entnommen werden können.5 So ist der Mensch erstens nach Gottes Ebenbild geschaffen und ein entsprechend freies und somit eigenverantwortliches Wesen. Er ist somit selbst für sich und seine Umwelt verantwortlich, aber auch dazu befähigt, dieser Verantwortung auch nachzukommen. Zweitens ist der Mensch mit allen Kreaturen als Teil einer Schicksalsgemeinschaft verbunden. Innerhalb dieser Gemeinschaft ist der Mensch der von Gott zur Verantwortung Befähigte, der er aus der Gottesliebe und der Verpflichtung gegenüber seinen Mitgeschöpfen nachkommen muss. Drittens ist die Ehrfurcht zu nennen, ein Geschöpf Gottes zu sein. Aus der Hierarchie zwischen Schöpfer und Geschöpf folgt eine Ehrfurcht vor dem Schöpfer, die auch eine Ehrfurcht vor seiner Schöpfung impliziert. Ehrfurcht der Schöpfung gegenüber fordert wiederum zu deren Schutz heraus. Viertens muss die Schöpfung als ein Geschenk Gottes an alle Menschen und Kreaturen begriffen werden, weshalb grundlegende Umweltgüter nicht im Sinne von Einzelinteressen vereinnahmt werden dürfen, sondern global und intergenerationell allen gleichermaßen zustehen. Als christliches Unternehmen, das sein Handeln aus der Nächstenliebe ableitet, ergibt sich demnach eine besondere Verantwortung, die Schöpfung zu bewahren und entsprechend nachhaltig zu handeln. Nur so kann der eigene Auftrag glaubwürdig bleiben.  

Das eigene Handeln 

Was bedeutet all dies nun für das Handeln der Alexianer als Konzern, was für uns Mitarbeitende und unser Handeln als Alexianerin oder Alexianer?  

Zunächst sind wir Alexianer auf zweierlei Weise normativ verpflichtet: Zum einen als Teil des Gesundheits- und Fürsorgesystems, für das internationale Rahmen und Gesetze gelten, zum anderen als christliches Unternehmen, unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten. Zusätzlich verfügen das Gesamtunternehmen und die einzelnen Einrichtungen und Häuser über eigene Kulturen im Umgang mit der Nachhaltigkeit. Sie können sich, oder haben es schon, eigenen Regeln und Prämissen geben, nachhaltig zu handeln. Schließlich ist jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter als Alexianerin und Alexianer Teil des nachhaltigen Handelns unseres Verbundes. Auch wenn der individuelle Beitrag gering ausfallen mag, können wir doch in der Summe Großes erreichen. Grundlage sich für nachhaltiges Handeln zu entscheiden, kann neben Regeln und Anweisen am Arbeitsplatz auch das persönliche Wertekorsett sowie eigene Glaubens-, Welt- und Moralvorstellungen sein.  

Den Willen, das eigene nachhaltige Handeln als eine Aufgabe nicht nur der einzelnen Mitarbeitenden zu, sondern der Geschäftsführung zu begreifen, wurde auf dem Demografiekongress 2021 formuliert. Nachhaltigkeit sei eine Managementaufgabe. Praktisch wird dieser Aufgabe schon an vielen Stellen nachgekommen. Etwa durch eine zunehmende Modernisierung der Gebäudetechnik, der Wärmedämmung und der Stromerzeugung umgesetzt. Dass die Modernisierung kostenintensiv ist, liegt auf der Hand. Der Gebäudebestand ist an den meisten Standorten noch aus dem letzten, wenn nicht gar vorletzten Jahrhundert, in denen effiziente Isolierungen und Dämmung keinerlei Priorität hatten. Hier sind erheblichen finanzielle Ressourcen gefordert, die in Zeiten von Inflation und gestiegener Kosten jedoch knapp bemessen sind. Gleichwohl wird die Modernisierung des Bestands konsequent voranzutreiben. Darüber hinaus ergeben sich Handlungsfelder in der Lebensmittelwirtschaft, der Flächenbewirtschaftung, der Ausstattung mit Solaranlagen. Weitere Bereiche werden sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie ergeben, für deren Bearbeitung sich ein großes Projektteam aus regionalen und Verbundvertretern zusammengeschlossen hat.  

Darüber hinaus hat das Zentrale Ethikkomitee zu den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung verschiedene Vorschläge erarbeitet, wie die Alexianer nachhaltiger werden können. Dies sind im Bereich Umwelt eine möglichst flächendeckende energetische Sanierung des Gebäudebestands und die Verwendung regionaler Ressourcen aus, womöglich eigenem Anbau, die Reduktion von Wegwerfmaterialien, und eine sinnvoll sowie optimierte Raumnutzung. Auch ein nachhaltiges Fuhrparkmanagement sowie die Förderung einer nachhaltigen Mobilität der Mitarbeitenden fällt in diesen Bereich. Der Aspekt des Sozialen legt Wert auf eine Work-Life Balance etwa durch den Dienstplan, möchte das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifikation mit Arbeitgeber steigern sowie Teams durch Qualifikation (Supervision, Team-Tag, Sport, Kaffeemaschine etc.) stärken. Eine gelebte Wertschätzung ist hier das Stichwort, das sich etwa in nachhaltigen Weihnachtsgeschenken zeigt. Auch die Aspekte einer zu fördernden Diversität und Beteiligung des Einzelnen spielen hier eine Rolle. Der dritte Bereich der Unternehmensführung betont ein leitbildorientiertes Führen mit Respekt, Glaubwürdigkeit, Feedbackkultur und Transparenz im Führungshandeln, sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen. 

Unsere Themenbereiche sind also vielfältig und es gibt viel zu tun. Daran mitzuwirken sollte Aufgabe von uns allen sein, um so nicht nur unserem eigenen Selbstverständnis gerecht zu werden, sondern einen ganz persönlichen Beitrag an einer besseren und gerechteren Welt zu leisten. Dazu wie jede einzelne und jeder einzelne Mitarbeiter einen persönlichen Beitrag leisten kann, wird das Referat CELS im nächsten Jahr auch Seminare anbieten. Diese werden rechtzeitig angekündigt.  


1:  Vgl.: NGO Healthcare without harm: Health care´s climate footprint. How the health sector contributes to the global climate crisis and opportunities for action, September 2019
2: Vgl.: Vogt, Markus: Christliche Umweltethik, 2021 
3: Daneben gelten Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, siehe dazu in diesem Newsletter den Beitrag von Thomas Meyer.
4: Vgl.: Art.19a CSRD
5: Vgl. hier und im Folgenden Vogt, Markus: Christliche Umweltethik, S.211f.

ist Referent im Referat Christliche Ethik, Leitbild und Spiritualität, kurz: CELS. 


Nachhaltigkeitsstandards der EU gelten nun auch für die Alexianer

Die EU hat eine neue Richtlinie herausgegeben, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Bericht über zuvor definierte Nachhaltigkeitsstandards zu leisten. Davon sind auch wir Alexianer betroffen. Zur Umsetzung schreibt Thomas Meyer.

Welche Relevanz hat ein Nachhaltigkeitsbericht?  

Das Thema Nachhaltigkeit sowie ein Nachhaltigkeitsbericht gewinnen in der öffentlichen Diskussion sowie beim Recruiting von Personal zunehmend an Relevanz. Darüber hinaus wird es zukünftig auch rechtliche Vorgaben der EU bezüglich der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts geben. Daher sollten wir uns im Alexianer-Verbund mit diesem sehr breit gefächerten Thema befassen.  

Es ist geplant, zum Thema Nachhaltigkeit in der nächsten Zeit eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Bereichen zu implementieren. Diese Arbeitsgruppe soll Daten, Informationen und Ansatzpunkte bezüglich des breiten Spektrums der Nachhaltigkeit zusammentragen. Darauf aufbauend soll die Nachhaltigkeitsstrategie der Alexianer entworfen werden.  

Derzeit arbeitet ein von der EGF beauftragtes Projektteam die Anforderungen an eine solche Berichterstattung heraus. In Kürze gilt es dann die bereits im Konzern vorhandenen Nachhaltigkeitsaktivitäten zu erheben, die Einzelthemen der Nachhaltigkeit hinsichtlich ihrer zukünftigen Bedeutung zu bewerten und Empfehlungen für weitere Nachhaltigkeitsprojekte zu erarbeiten. Federführend sind hier Uta Lehmann aus dem Justiziariat der Region Katharina Kasper sowie Herr Thomas Meyer vom Referat Interne Revision und Simon Woltering aus dem Referat Rechnungswesen, beide aus der Holding.

Die zu erhebenden Daten betreffen die Bereiche „Soziales“, bearbeitet von Dr. Ralf Schupp (Referat CELS, Holding), Berthold Mathias (Personal, Holding), Julian Terbeck (Controlling, Holding) und Thorsten Mertschuweit (Katharina Kasper), Gouvernance, bearbeitet von Thomas Meyer (Interne Revision) und Ökologie, bearbeitet von Dirk Lüsebring (Strategischer Einkauf, Holding) und Christian Herzig (Bau, Holding). 

Wer muss künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?  

Bislang spielte das Thema Nachhaltigkeitsbericht im Wesentlichen eine Rolle für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Durch einen Richtlinienentwurf der EU erweitert sich dieser Kreis deutlich. Künftig sollen alle nach den Größenkriterien des HGB (§ 267 Abs. 3 HGB) als groß geltende Kapitalgesellschaften unter die Berichterstattungspflicht fallen. Dies betrifft Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme > 20 Mio. €, Umsatzerlösen > 40 Mio. € und mehr als 250 Arbeitnehmer*innen. Insoweit sind auch viele Einrichtungen des Alexianer-Verbunds von dieser Herausforderung betroffen.  

Ab wann ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtend?  

Der Nachhaltigkeitsbericht soll im (Konzern-)Lagebericht veröffentlicht und auch extern geprüft werden. Die zuletzt noch einmal aktualisierte Zeitplanung sieht dabei eine erstmalige Berichterstattungspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025 vor. 

Worin besteht die Handlungsnotwendigkeit?  

Auch wenn 2025 noch in weiter Ferne scheint, darf nicht verkannt werden, dass – unabhängig von den rechtlichen Anforderungen – bereits heute ein hohes Interesse im Hinblick auf Informationen zur Nachhaltigkeit besteht.  

Daher sollten wir jetzt starten und uns auf den Weg machen!  

Wenn Sie einen Beitrag zu diesem Thema leisten möchten, senden Sie Ihren Input gerne an: interne.revision(at)alexianer.de  

ist Leiter des Referats Interne Revision der Alexianer-Dachgesellschaft. 


Zentrales Ethikkomitee trifft sich zur Nachhaltigkeit

Zweimal im Jahr trifft sich das Zentrale Ethikkomitee der Alexianer – einmal in Präsenz und einmal digital. Bei den Präsenztreffen widmet sich das Komitee einem zentralen Schwerpunktthema, das für den Verbund von aktueller Relevanz ist. In diesem Jahr stand Ende April im Münsteraner Alexianer Hotel am Wasserturm das Thema „Nachhaltigkeit“ auf der Agenda. 

Die Nachhaltigkeit ist ein ethisches Handlungsprinzip, das uns alle angeht. Dies machte in einem eindrücklichen Vortrag Prof. Dr. Christian Berg deutlich. Der Ingenieur und Theologe stellte die zeitliche Dringlichkeit heraus, die nachhaltiges Handeln angesichts der immer greifbarer werdenden Klimakrise auch für uns Alexianer als großer Verbund der Gesundheits- und Fürsorgewirtschaft hat. Neben Zahlen und Statistiken, die deutlich machten, wie groß der Druck mittlerweile ist, gab Berg den Mitgliedern des Ethikkomitees konkrete Ideen mit auf den Weg, wie die Alexianer nachhaltiges Handeln umsetzen können.  

Vertieft wurde das Thema von Ute Lehmann. Die Leiterin der Rechtsabteilung in der Region Dernbach stellte die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Diese neue EU-Richtlinie verpflichtet alle europäischen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme über 20 oder einem Umsatz über 40 Millionen Euro über Nachhaltigkeitsaktivitäten in Form eines Berichts Rechenschaft abzulegen. Da die Alexianer unbestreitbar unter alle drei dieser Vorgaben fallen, wird diese Richtlinie ab dem Jahr 2025 auch für den Verbund relevant. Derzeit werden durch die EU-Standards zu den drei Nachhaltigkeitsaspekten „Soziales“, „Umwelt“ und „Unternehmensführung“ erarbeitet, zu denen die Betriebe berichtspflichtig sein werden. Frau Lehmann stellte die Breite und Detailfülle der Standards heraus, die in Zukunft die Unternehmen nicht nur auf eine positive Umweltbilanz, sondern auch eine ethische Unternehmensführung und Personalmanagement verpflichten werden.  

Im Anschluss an den aufschlussreichen Vortrag zu den rechtlichen Vorgaben ging es in die Praxis. Die Mitglieder des Komitees schlossen sich zu drei Arbeitsgruppen zusammen, die jeweils eines der drei Themen der Richtlinien in den Blick nahmen. Im Vorfeld hatte die Hauptgeschäftsführung der Alexianer dem Ethikkomitee den Auftrag gegeben, sich inhaltlich mit dem der Nachhaltigkeit zu befassen. Durch die Bildung der AGs wurden darüber hinaus konkrete Handlungsvorschläge erarbeitet, wie nachhaltiges Handeln bei den Alexianern aussehen könnte. Sobald die EU-Standards der CSRD publiziert werden, werden die AGs auf dieser Grundlage weiterarbeiten, um konkrete Anregungen für die weitere Bearbeitung im Verbund zu machen. Um sich in Zukunft im Sinne der Nachhaltigkeit aufzustellen, kann diese Arbeit des Ethikkomitees ein Baustein sein, um nicht nur den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch den sich aus dem eigenen christlichen Selbstverständnis heraus ergebenden Ansprüchen gerecht zu werden.  

Der zweite Tag der Sitzung des Komitees widmete sich vor allem eigenen Themen. So soll die Wahrnehmung der regionalen Ethikkomitees erhöht werden. Dazu wird bald eine Unterseite auf der Alexianerhomepage die Ethikarbeit im Verbund vorstellen. Außerdem erhält der Ethik-Newsletter, die „Ethikette“, einen Neustart. Halten Sie also gerne die Augen offen, wenn Sie in Sachen Ethikarbeit bei den Alexianern auf dem aktuellen Stand bleiben wollen.

Sollten Sie sich inhaltlich einbringen wollen, melden Sie sich außerdem gerne beim


Der besondere Fall

Der besondere Fall kommt dieses Mal aus der Region Alexianer Aachen/ViaNobis. Herzlichen Dank an Dr. Kirchner und Dr. Paulzen. Er ist erschienen in der Fachzeitschrift „Der Nervenarzt“. 

Wegen Anorexia nervosa auf die Palliativstation? 

Die 45-jährige Patientin litt seit über 30 Jahren an einer Anorexia nervosa (AN) vom restriktiven Typ, einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und siddozialen Anteilen und einem schädlichen Gebrauch von Benzodiazepinen. Weiterlesen 

Der besondere Fall ist eine neue Rubrik, in der Fälle aus unseren Häusern und darüber hinaus vorgestellt werden. DIe FÄlle sind aus einer ethischen Perspektive komplex und daher besprechenswert.  


Veranstaltungshinweise

 

Ethikforum der Alexianer Aachen –  Recht auf Krankheit 

27. September 2023, 15:00-17:30 Uhr

Mehrzweckhalle des Alexianer Krankenhauses Alexianergraben 33, 52062 Aachen  

Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir erbitten freundlich Ihre erforderliche Voranmeldung unter anmeldung-ethikforum@alexianer.de bis spätestens zum 15. September 2023 (einschließlich). Das Platzkontingent ist begrenzt.  

PDF
 

2. Deutscher ACP-Kongress 

08.-10. November 2023 

Maternus-Haus, Kardinal-Frings-Straße 1, 50668 Köln

advancecareplanning.de

 


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